1 Frau mit Kindern
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Was ist eine Energiegenossenschaft?

In einer Energiegenossenschaft schließen sich Erzeuger und Verbraucher zusammen,
um auf regionaler Ebene Energie auszutauschen.

  • Fairer Energiepreis - Die Energiegenossenschaften legen ihren Tarif selbst fest.
  • Keine Fixkosten - Kosten entstehen nur für bezogenen Strom.
  • Einsparung bei Abgaben und Netzentgelt (Stand 2024: 1,86 Cent pro kWh bei Haushaltsanschlüssen)
  • Umweltfreundlicher, regional erzeugter Strom aus erneuerbaren Energiequellen
  • Größere Unabhängigkeit vom internationalen Strommarkt
  • Die Energiegenossenschaft ist ein ergänzendes Angebot zu Ihrem bestehenden Energieversorger - Vertrag mit Energieversorger bleibt bestehen.
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Darstellung Ablauf Energieaustausch

Wie läuft der Energieaustausch innerhalb der Genossenschaft ab?

Es kommt zum Stromaustausch innerhalb der EG nach dem Prinzip der Gleichzeitigkeit von Erzeugung und Verbrauch. Wenn innerhalb von 15 Minuten von einem Erzeuger ein Überschuss generiert wird, der im selben Zeitfenster von einem Verbraucher innerhalb der EG gebraucht wird, kommt es zum Austausch. Sollte der Strombedarf der Mitglieder das Angebot übersteigen, wird ein gesetzlich definierter Verteilungsschlüssel angewandt. Selbiges gilt, wenn das Angebot höher ist als der Strombedarf.

Die Energiegenossenschaft wird immer zuerst bedient. Ein Verbraucher bezieht immer vorrangig von der EG, erst wenn die EEG gerade keinen Strom liefern kann, wird der Strom vom Energieversorger bezogen. Ein Erzeuger speist immer vorrangig in die EG ein. Wenn kein Bedarf besteht, wird der Strom an den Energieversorger verkauft.

EEG vorrangige Energieversorgung

Sie müssen Ihren derzeitigen Energieliefervertrag nicht kündigen:

Als Mitglied einer Energiegenossenschaft behalten Sie den bestehenden Vertrag mit Ihrem Energieversorger. Damit ist sichergestellt, dass Sie mit Strom versorgt sind, auch wenn die EG keinen Strom liefern kann.

Wer kann teilnehmen?

  • Es können Privatpersonen, Klein- und Mittelunternehmen, kommunale Einrichtungen, Gemeinden, Vereine teilnehmen.
  • Alle teilnehmenden Zählpunkte müssen über einen Smart Meter verfügen.
  • Alle teilnehmenden Zählpunkte müssen vom gleichen Umspannwerk versorgt werden.

Kosten

  • Für den Beitritt wird ein einmaliger Genossenschaftsanteil in Höhe von lediglich 10 Euro fällig. Dieser wird bei der ersten Stromrechnung mit abgebucht.
  • Der Tarif wird vom Vorstand der jeweiligen EG quartalsweise festgelegt. Nachdem die EG nicht auf Gewinn ausgerichtet ist, erfolgt die Tariffestsetzung immer im Sinne der Mitglieder.
  • Hinweise zur Abrechnung:
    • Kosten entstehen nur für den bezogenen Strom, das heißt es gibt keine Fixkosten.

    • Die Abrechnung der Energiegenossenschaft erfolgt monatlich. Sie erhalten weiterhin auch eine Abrechnung Ihres aktuellen Energieversorgers.

    • Die Einsparung bei Abgaben und Netzentgelt sind auf der Abrechnung des Energieversorgers ersichtlich (Stand 2024: 1,86 Cent pro kWh bei Haushaltsanschlüssen)

gelber Kreis in dem 10EURO steht

Preiszusammensetzung

Preisvorteil

Eine detaillierte Beschreibung der Preiszusammensetzung, die Aufstellung der Preisvorteile und Details zur Abrechnung finden Sie hier

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Preisvorteil

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