1 Frau mit Kindern
1 Frau mit Kindern

GELEBTE REGIONALITÄT

In einer Energiegenossenschaft schließen sich Erzeuger und Verbraucher zusammen, um auf regionaler Ebene Energieaustausch zu betreiben.

eeg-vorrangig.png

Wie läuft der Energieaustausch innerhalb der Genossenschaft ab?

Dieser passiert über die Grundstücksgrenzen hinweg und folgt dem Prinzip der Gleichzeitigkeit von Erzeugung und Verbrauch. Das bedeutet, dass es zu Stromaustausch innerhalb der Energiegenossenschaft kommt, wenn innerhalb von 15 Minuten von einem Erzeuger ein Überschuss generiert wird, der im selben Zeitfenster von einem Verbraucher in der Genossenschaft benötigt wird. Sollten in diesem Intervall mehrere Verbraucher Strom benötigen und dieser Bedarf nicht zur Gänze durch den Erzeuger bedienbar sein, erfolgt die Zuteilung nach einem definierten Schlüssel.

Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass die Energiegenossenschaft sowohl beim Strombezug als auch bei der Einspeisung immer Priorität hat. Ein Verbraucher bezieht seinen Strom also zunächst von der Energiegenossenschaft und nur, wenn diese gerade keinen Strom liefern kann, wird er von seinem Energieversorger beliefert. Ein Erzeuger verkauft seinen Überschuss zuerst an die Energiegenossenschaft und nur, wenn diese gerade keinen Strom benötigt, an den Energieversorger. Das ist auch der Grund, warum bestehende Verträge mit Energieversorgern auch nach Beitritt zu einer Energiegenossenschaft aufrecht bleiben müssen.

Mitgliedschaft für alle leistbar

Die Energiegenossenschaft ist nicht auf Gewinn ausgerichtet und muss lediglich die anfallenden Verwaltungskosten erwirtschaften. Bei Beitritt wird ein einmaliger Genossenschaftsanteil in Höhe von lediglich 10 Euro fällig.

Image

Wer kann Mitglied einer Energiegenossenschaft werden?

Privathaushalte, Gemeinden und auch sogenannte KMUs (Kleine und mittlere Unternehmen) können sich zu einer Energiegenossenschaft zusammenschließen. Großunternehmen sowie EVUs (Energieversorgungsunternehmen) wird die Mitgliedschaft in regionalen Energiegemeinschaften gem. EAG bzw. ElWOG verwehrt. Eine weitere Voraussetzung ist ein installierter Smart Meter.  Außerdem müssen die Mitglieder der Energiegenossenschaft über denselben Netzbetreiber versorgt werden und eine bestimmte regionale Verbundenheit aufweisen. Letzteres bedeutet, dass die Stromversorgung über dieselbe sogenannte Mittelspannungssammelschiene eines Umspannwerks erfolgen muss.

energiegenossenschaft.png
rechenbeispiel.png

Beispiel für Energietausch

  • Anteiliger Energietausch in der Energiegenossenschaft
  • Zuteilung:
    - Verbraucher A:
    180 / 200 x 120= 108 kWh
    - Verbraucher B:
    180 / 200 * 80 = 72 kWh
  • Der fehlende Strom kommt von den bestehenden EVUs

VORTEILE EINER Energiegenossenschaft

  • Fairer Energiepreis
  • Reduziertes Netzentgelt
  • Kein erneuerbarer Förderbeitrag
  • Keine Elektrizitätsabgabe
  • Größere Unabhängigkeit vom Strommarkt
  • Umweltfreundlicher, regional erzeugter Strom
  • Kein Wechsel des bestehenden EVU notwendig